SwissWeek Chengdukam zu einem erfolgreichen Ende!

Dank der grossartigen Unterstützung der Chengdu Regierung, dem General Konsulat der Schweiz in Chengdu, der Jinjiang Distrikt Regierung, Switzerland Global Enterprise und der participation von Schweiz Tourismus hat die SwissWeek Chengdu 2017 einen herausragenden erfolg verzeichnen können für seine erste Edition. 30 Marken und Sponsoren hatten an der SwissWeek in Chengdu Teilgenommen und der Anlass wurde von 80'000 Chengdu Bürgerinnen und Bürgern besucht.

Lesse unsere Offizielle Presse Mitteilung für mehr information

 

Top Standort und Zeitpunkt in Chengdu

SwissWeek Chengdu, Chunxi Road: 1. bis 5. November, 2017

SwissWeek Chengdu fand auf Hongxinglu Square statt, welches sich im Herzen des kommerziellen Centers in Chengdu befindet. Hongxinglu Square ist in unmittelbarer Umgebung des bekannten Einkaufs – und Freizeitdorfes Taikoo Li und des International Finance Squares (IFS), eines der angesagtesten und gehobensten Einkaufskomplexes in Chengdu. Der Marketingwert vom Standorts wird aber vor allem durch seinen enormen Strom an Fussgängern - durchschnittlich über 300'000 am Tag - betont. Dieser Strom an Menschen konkurriert sogar mit dem Times Square in New York! Hongxinglu Square ist deshalb der beste sichtbare Standort in Chengdu für die Vermarktung von Schweizer Marken und Produkte an potenziellen chinesische Konsumenten und Partnern.

Zusätzlich, zum bereits gewaltigen Fussgängerstrom, ist SwissWeek Chengdu der offizielle Kick-Off-Event des Chengdu Shopping Festival. Das Shopping-Festival zieht sogar noch mehr Bürger von Chengdu in das Kommerzielle Center an, auf der Suche nach einem grossartigen Erlebniss.

Hongxinglu Square

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IFS

IFS new look(2)

Ausstellungsmotiv

SwissWeek Chengdu, Chunxi Road: 1. bis 5. November, 2017

Mit mehr als 1.3 Billionen Einwohnern hat China den weltweit grössten Konsummarkt. Im Jahr 2016 war der chinesische Konsummarkt geschätzt über 4.5 Trillionen Doller Wert. Chinas Konsumentenwirtschaft plant bis im Jahr 2020 um etwa die Hälfte zu wachsen, auf 6.5 Trillionen Dollar (Economist Intelligence Unit: BCG analysis). Es gibt viele grossartige Möglichkeiten für Schweizer Unternehmen, in den chinesischen Markt einzusteigen oder weiterhin den eigenen Marktanteil zu erhöhen.

SwissWeek China bietet Schweizer Unternehmen/Marken eine einmalige Plattform um:

  • Ihre existierenden und potenziellen Kunden in den wichtigsten Grossstädten Chinas zu treffen
  • Ihre Produkte und Marken auf den Markt zu bringen
  • Die „Swissness“ ihrer Marke unter dem offiziellen Patronat des Generalkonsulates der Schweiz in Chengdu zu promoten, um sich von internationaler Konkurrenz abzuheben
  • Von der on-site, offline und online Publitcity der SwissWeek China zu profitieren
  • Direkte Verkäufe an der Ausstellung zu erzielen
  • In besonderen Standorten, in den geschäftigsten Einkaufsstrassen Chinas, präsent zu sein
  • Erhöhte Sichtbarkeit für Sponsoren

Teilnehmer
SwissWeek Chengdu 2017 @Hongxinglu Square

Aussteller

  • swissmooh logo
  • Natrapure
  • SwissWeek China Exhibitor - Xellent Vodka
  • logo of Etter
  • Emmi pure Swiss logo
  • Appenzeller beer logo
  • Swiss Kaegi logo

Finanzieller Support

  • Switzerland Global Enterprise

Kultur Partner & Event Sponsor

Sponsoren

  • IQAir
  • Appenzeller beer logo
  • logo of Etter

Partner

 

Participants & Sponsors

Herzlichen Dank für Ihr Interesse an einer Partizipation an der SwissWeek Chengdu. Für weitere Informationen, inclusive Sponsoren Packete, kontaktieren sie uns bitte über swissweek@sim.biz oder +86 (0)21 6170 1380 .

Reglement & Vorschriften

1Artikel 1 – Aussteller
Die Unternehmung, welche sich für den Event registriert hat, ist der Aussteller. Es ist nicht erlaubt, das Ausstellungszelt einer anderen Unternehmung weiter zu vermieten oder andere Produkte als die eigenen vorzustellen.
2Artikel 2 – Stand
Aussteller sind verpflichtet die bereitgestellten Stände der Organisatoren zu benutzen. Der Organisator alleine ist verantwortlich für die Standverteilung, welche eine Woche nach dem Anmeldeschluss zur Verfügung gestellt wird.
3Artikel 3 – Ausgestellte Produkte
Alle ausgestellten Waren sind übliche Schweizer Produkte. Sie kommen aus der Schweiz, reflektieren das Schweizer Leben oder den Schweizer Geschmack. Die Produkte sollen auf ansprechende Weise ausgestellt und die Ausstellungszelte sauber gehalten werden. Die Produkte müssen im Zelt präsentiert werden und dürfen keine anderen SwissWeek Mitglieder behindern oder Unannehmlichkeiten verursachen (Platz, Geräusch, Geruch). Alle Produkte müssen Originale sein, der Organisator kann nicht für gefälschte Produkte verantwortlich gemacht werden. Aussteller sind selber für essbare und trinkbare Produkte zuständig, der Organisator ist bezüglich Lebensmittelsicherheit nicht haftbar.
4Artikel 4 – Inhalt
Jeglicher Inhalt des Teilnehmers kann vom Organisator als online oder gedrucktes Kommunikationsmaterial benutzt werden. Die Mitglieder sind verantwortlich für das Bereitstellen von korrekten und rechtsmässigen Informationen in Bezug auf lokale Rechtslegung und Copyrights.
5Artikel 5 – gedrucktes Material
Plaketten, Einladungen und andere gedruckte Materialien, welche vom Organisator verteilt werden, dürfen nicht nachgebildet oder gebraucht werden, um finanziellen Gewinn zu erzielen.
6Artikel 6 – Videos & Fotos
Die Teilnehmer akzeptieren, dass Videos, Fotos und Tonaufnahmen gemacht werden und diese vom Organisator frei als Kommunikations- und Promotionsmaterial gebraucht wird.
7Artikel 7 – Versicherung
Der Organisator hat eine Versicherung für an Drittpersonen entstandene Schäden durch den Aussteller unterzeichnet. Die Aussteller müssen für ihre eigenen Materialien, Ausstellungsteile und Mitarbeiter eine Versicherung abgeschlossen haben. Der Organisator kann nicht für Schäden während der SwissWeek haftbar gemacht werden.
8Artikel 8 – Ausstellungshandbuch
Der Organisator stellt ein Ausstellungshandbuch zusammen und unterbreitet es dem Aussteller, welcher es lesen, akzeptieren und weiterleiten soll, sowie alle relevante Informationen, vor allem bezogen auf die benötigte Ausrüstung, bereitstellen muss.
9Artikel 9 – Offizielle Regeln
Die Teilnehmer dürfen keine lokalen Gesetze und Bestimmungen verletzen und müssen die Regeln vom Managements des Platzes befolgen.
10Artikel 10 – Verkauf
Der Verkauf von Produkten ist zugelassen, wenn das Produkt schon vollständig importiert, registriert und in China durch ein registriertes Unternehmen verkauft wird. Alle offiziellen Authorisierungen müssen vom Aussteller eingeholt werden und auf Anfrage des Organisators jederzeit vorgezeigt werden. Aussteller sollen attraktive Preise für ihre Produkte gewährleisten.
11Artikel 11 – Beitrag an Geschenktaschen
Jeder Aussteller muss dem Organisator mindestens 100 Muster oder Geschenke für die Geschenktaschen, welche den VIPs und Journalisten verteilt werden, kostenlos bereitstellen.
12Artikel 12 – Proben
Der Organisator ermutigt Aussteller, ihre Produkte von Besuchern ausprobieren zu lassen und dem Publikum Geschenke zu offerieren. Der Organisator bestärkt Aussteller zu Aktivitäten und zur Benutzung der Bühne („SwissWeek Moments“). Die Aussteller sollen den Organisator über solche Aktivitäten informieren und seine Zustimmung einholen.
13Artikel 13 – Terminierung
Aussteller müssen die Öffnungszeiten sowie die Regeln der Teilnahme und das Teilnehmerhandbuch der Ausstellung strikt befolgen. Dem Aussteller wird es ermöglicht am 31. October um 15:00 mit dem Aufbau anzufangen. Die Stände sollen am 1. November um 08:00 bereit sein. Öffnungszeiten werden sein: 1. bis 4. November: 10:00 - 22:00 | 5. November: 10:00 - 18:00 (18:00 - 22:00 Abbau) | Der Aussteller soll die Stände bis zum 5. November um 22:00 abgebaut haben und darf nicht anfangen zu packen bevor 18:00 am 5. November. Jegliche Gegenstände die vom Aussteller zurückgelassen werden nach 22:00 am 5. November, werden vom Organisator beseitigt, welcher keinerlei Haftung dafür trägt. Der Stand und das equipment, welches vom Organisator zur Verfügung gestellt wurde, soll in seinem originalen Zustand bleiben. Schäden an der Infrastruktur des Platzes werden dem Aussteller in Rechnung gestellt.
14Artikel 14 – Registration & Teilnahmegebühren
Unternehmen welche an diesem Event teilnehmen möchten, sollen das Registrierungsformular vor dem Einsendeschluss (20. August, 2017) dem Organisator zustellen sowie rechtzeitig die Anzahlung und Teilnahmegebühren bezahlen. Die Unterschrift auf dem Antragsformular gilt als eine klare und irreversible Verpflichtung, ausser der Organisator lehnt den Antrag des Ausstellers ab. Der Organisator hat das Recht, zu spät eingereichte Anträge ohne weitere Abklärungen abzulehnen.
15Artikel 15 – Sponsoring & Publikationen
Sponsoring ist je nach Verfügbarkeit, der Organisator hat das letzte Wort bezüglich der Publikationspläne und Koordination. Werbetexte sollen berichtenswert sein oder der Leserschaft und den Kunden einen zusätzlichen Wert vermitteln. Inhalte welche das Wörterlimit, welches der Organisator festlegt, überschreiten, werden zugeschnitten oder abgelehnt. Der Organisator hat das Recht, alle übermittelten Neuigkeiten abzuändern oder abzulehnen. Der Aussteller muss Inhalte bereitstellen, welche den lokalen Regeln entsprechen. Sie dürfen keine offensiven oder empfindlichen Themen des Veranstaltungslandes beinhalten.
16Artikel 16 – Zahlungsverzug oder fehlende Zahlung
Ausstehende Zahlungen welche nicht bis zum Zahlungstag, welcher im Teilnahmeformular angegeben ist, beglichen wurden, führen zu Penalties von bis zur dreifachen Höhe des legalen Zinsfusses. Der Zahlungsverzug startet am darauffolgenden Tag des abgemachten Zahlungsdatums, welches auf der Rechnung ausgewiesen ist. Im Falle einer fehlenden Zahlung hat der Organisator das Recht, den Ausstellungsplatz neu zu vergeben und dem Teilnehmer das Ausstellen zu verbieten. Die gesamten, übriggebliebenen Teilnahmegebühren sind zu Gunsten des Organisators.
17Artikel 17 – Stornierung – Aussteller
Eine allfällige Stornierung der Anmeldung vonseiten des Teilnehmers muss dem Organisator schriftlich unterbreitet werden. Aussteller welche nach Registrierung und Teilbezahlung der Teilnahmegebühren von 30% oder mehr aussteigen wollen, werden nicht rückvergütet und die gesamten Teilnahmegebühren sind zu Gunsten des Organisators.
18Artikel 18 – Stornierung – Organisator
Falls die Organisation unmöglich ist, hat der Organisator jederzeit das Recht den Event abzusagen. In diesem Fall werden die Vorauszahlungen des Ausstellers ohne Zinsen rückvergütet. Falls der Event aufgrund von höherer Gewalt, offiziellen, amtlichen Ersuchen oder Gründen, welche nicht beim Organisator liegen, ausfällt, verfallen die gesamten Teilnahmegebühren und werden nicht zurückbezahlt.
19Artikel 19 – Haftbarkeit des Organisators
Der Aussteller kann den Organisator nicht für finanzielle Verluste verantwortlich machen.
20Artikel 20 – Sanktionen und Disput
Falls der Aussteller die Teilnahmeregeln missachtet, wird der Organisator eine schriftliche Kündigung ausstellen und hat das Recht, das Eventzelt des Ausstellers ohne Kompensationen zu schliessen. Rechtsstreitigkeiten werden durch das Schiedsgericht in Shanghai unter ICC Regeln und Vorschriften ausgehandelt.

Standardregeln für teilnehmende Schweizer Unternehmen Erweitert zu den Teilnahmeregeln sind diese Vorschriften bei allen Teilnehmern und Sponsoren, welche sich für die SwissWeek Chengdu 2017 anmelden, einklagbar.

SwissWeek Shanghai

Für Unternehmen

Seien Sie mit Ihrer Schweizer Marke an der einzigen Ausstellungsplattform der Schweiz in China präsent, wo sie die Möglichkeit haben, Ihre Produkte inmitten von bedeutenden Grossstädten Chinas direkt an Ihren chinesischen Kunden zu verkaufen. Wir erschaffen eine Atmosphäre, welche keine Schweizer Marke alleine auf die Beine stellen könnte. Diverse Schweizer Unternehmen kreieren zusammen einen familiären Ort, durch ein „Schweizer Dorf“, indem die Leute gerne Zeit verbringen, um mehr über die Schweiz zu erfahren und neue Marken und Produkte zu entdecken.

Wir bieten den Schweizer Firmen verschiedene Optionen, um als Sponsor oder als Aussteller den grössten Nutzen aus der SwissWeek Plattform zu ziehen und ihre Schweizer Marken und Produkte via Offline- und Online-Kanäle zu präsentieren. Laden Sie unser SW 17 Aussteller & Sponsoren Paket herunter, um mehr über Sponsor- und Ausstellungsmöglichkeiten zu erfahren.

Offizielle Mitteilung

Shanghai Konzept

SwissWeek 2017 im Huaihai Park, Shanghai: 10. – 14. Mai 2017

  • Etwa 100‘000 Besucher
  • 20+ Schweizer Marken
  • 300‘000 Autos auf der Huaihai Middle Road
  • 18 Medien zur Eröffnungsfeier eingeladen
  • Schweizer Künstler, Musiker und Filmdirektor wurden eingeflogen
  • Events für Unternehmen und Institutionen

Die Huaihai Strasse ist eine der beiden Haupt-Einkaufsstrassen inmitten von Shanghai. Verglichen mit der mehr touristischen Nanjing Strasse ist die Huaihai Strasse die bevorzugte Destination von lokalen Einwohnern. Etwa 400 Läden befinden sich an dieser Shoppingmeile, welche täglich von etwa 400‘000 Fussgängern besucht wird. Der Huaihai Park an der Huaihai Strasse ist daher der am besten sichtbare Ort in Shanghai, um Ihre Schweizer Marke und Produkte an potenzielle chinesische Kunden und Partner zu präsentieren.

Das SwissWeek Ausstellungsgelände im Huaihai Park ist wie ein kleines „Schweizer Dorf“ aufgebaut. Zusätzlich zu Ihrem Firmenzelt, in dem Ihr Unternehmen und dessen Produkte vorgestellt werden, haben Sie die Möglichkeit, Ihre Produkte direkt zu verkaufen, Ihre Marketingmaterialien, Umfragen und Treueprogramme zu verteilen sowie eine Show auf der Eventbühne zu präsentieren.

Aussteller

SwissWeek Shanghai 5. Edition, 2017 @ Huaihai Park

  • Natrapure
  • IQAir
  • Appenzeller beer logo
  • Solis logo
  • swissmooh logo
  • SwissWeek China Exhibitor - Xellent Vodka

SwissWeek Shanghai 4. Edition, 2016 @ Huaihai Park

  • boneco logo
  • Natrapure
  • Emmi pure Swiss logo
  • swissmooh logo
  • KUHN RIKON switzerland logo
  • Appenzeller beer logo
  • Royal Comfort logo
  • SwissWeek China Exhibitor - Xellent Vodka
  • Ovaltine logo
  • Mošvenpick coffee logo
  • Solis logo

SwissWeek Shanghai 3. Edition, 2015 @ Huaihai Park

  • HeroBaby 天赋力 logo
  • boneco logo
  • Buhler logo
  • Emmi pure Swiss logo
  • babynes logo
  • Badilatti Cafe
  • Swiss Kaegi logo

SwissWeek Shanghai 2. Edition, 2014 @ Huaihai Park

  • boneco logo
  • Natrapure
  • Emmi pure Swiss logo
  • Swiss Ardo logo
  • swissmooh logo
  • Swiss Kaegi logo

SwissWeek Shanghai 1. Edition, 2013 @ Yandang Road

  • Emmi pure Swiss logo
  • Swiss Ardo logo
  • Geberit logo